Was erwartet mich?
Wir als Logopäden arbeiten auf Weisung eines Arztes, also benötigen Sie oder Ihr Kind eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung zur Behandlung von Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schluckstörungen erhalten Sie vom:
- Hausarzt
- Allgemeinarzt
- HNO-Arzt
- Internisten
- Neurologen
- Kinderarzt
- Zahnarzt
- Kieferorthopäden/Kieferchirurgen
- Phoniater
Ablauf, Frequenz und Dauer der Behandlung
1. Der Termin
Zunächst findet ein Kennenlernen und die Anamnese statt: hier wird in einem Gespräch die Krankengeschichte bzw. der Grund der Vorstellung erörtert. Dies geschieht in erster Linie durch Sie, kann aber auch von Ihren Kindern, Ehepartner oder einer anderen vertrauten Person übernommen werden.
Anschließend wird eine genaue standardisierte logopädische Diagnostik durchgeführt, um auf Basis der ärztlichen Diagnose, ein präzises Bild über die Fähigkeiten des Patienten zu erhalten.
Anhand dieser Daten wird gemeinsam ein individuelles Therapieziel, ein Behandlungsplan und ein fester Termin zur Behandlung festgelegt.
2. Therapiesitzungen
Bei Kindern werden in der Regel 10 Therapieeinheiten verordnet, die jeweils 45 Minuten umfassen.
Die Therapiedauer bei Erwachsenen variiert zwischen 30, 45 und 60 Minuten, dies entscheidet der verordnende Arzt.
3. Frequenz der Therapie
Je nach Störungsbild findet die Behandlung 1-2 Mal pro Woche statt, in besonderen Fällen auch 2-3 Mal.
Behandlungsfelder bei Kindern
- Sprachentwicklungsstörung
- Sprachentwicklungsverzögerung
- Artikulationsstörung/Aussprachestörung
- Myofunktionelle Störung (u.a. inkorrektes Schluckmuster)
- kindliche Stimmstörung
- auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
- Lese-/Rechtschreibschwäche
Behandlungsfelder bei Erwachsenen
- Aphasie (z.B. nach einem Schlaganfall)
- Störung der Sprechmotorik
- Stimmstörung
- Myofunktionelle Störung
- Facialisparese
- Sprachstörung bei Demenz
- neurologisch bedingte Sprech-, Sprach- und Stimmschwierigkeiten (bei ALS, M. Parkinson, MS)